Risikolebensversicherung steueroptimiert abschließen
Wir erläutern Ihnen nachfolgend, wie Sie eine Risikolebensversicherung steueroptimiert abschließen und Erbschaftssteuer vermeiden.
Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist für die Hinterbliebenen einkommenssteuerfrei. Allerdings können unter Umständen Erbschaftssteuern anfallen. Insbesondere dann, wenn die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden.
Wie sich durch intelligentem Abschluss einer Risikolebensversicherung die Anwendung von Erbschaftssteuer verhindern läßt, wollen wir Ihnen in diesem Artikel nachfolgend erläutern.
Tipps zur Vermeidung von Erbschaftssteuer bei der Risikolebensversicherung
Das Finanzamt erbt gerne mit. Im Todesfall des Versicherungsnehmers einer Risikolebensversicherung fließt die ausbezahlte Versicherungssumme in den Nachlass.
Die Hinterbliebenen zahlen dann entsprechend Erbschaftssteuer. Bei Erbschaften gibt es hohe Freibeträge, werden diese aber überschritten, fallen aber entsprechende Steuern an.
So kann der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner insgesamt 500.000 EUR steuerfrei erben. Dabei ist aber die gesamte Erbmasse entscheidend, also nicht nur die ausbezahlte Todesfallsumme der Risikolebensversicherung, sondern auch das gesamte Sparguthaben oder Immobilien.
Zwei Versicherungen abschließen und "über Kreuz" versichern
Verheiratete Paare oder Geschäftspartner können verhindern, dass für eine Versicherungsleistung aus der Risikolebensversicherung Erbschaftssteuer anfällt. Insbesondere Paare ohne Trauschein mit Kindern sollten darauf achten, zwei Versicherungsverträge abzuschließen, und dies jeweils auf das Leben des Partners. Die sogenannte Risikolebensversicherung „über Kreuz“.
Die Versicherungssumme zählt somit nicht zum Erbe, sondern ist Vertragsleistung und somit steuerfrei.
Erbschaftssteuer vermeiden – Risikolebensversicherung steueroptimiert abschließen.
(Quelle: DELA Lebensversicherung)