Altersvorsorge rechtzeitig planen
Sorgenfrei den Ruhestand genießen!
Die Altersvorsorge zu planen ist ein zentrales Thema, das jeden von uns betrifft.
In einer Zeit, in der die Lebenserwartung steigt und die staatlichen Rentensysteme unter Druck stehen, wird die eigene Vorsorge immer wichtiger.
Egal, ob Sie gerade ins Berufsleben starten, mitten im Arbeitsalltag stehen oder bereits an den Ruhestand denken – wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.
Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten und betrieblichen Altersvorsorge, staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile. Wir erklären komplexe Zusammenhänge verständlich und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre persönliche Vorsorgestrategie entwickeln können. Mit fundiertem Wissen und individuellen Lösungen helfen wir Ihnen, Ihre finanziellen Ziele im Ruhestand zu erreichen.
Eine gute Aus- und Weiterbildung ist die Grundlage unserer Arbeit und Voraussetzung für eine gute Beratung durch einen Versicherungsmakler.
Beginnen Sie noch heute mit der Planung Ihrer Altersvorsorge und legen Sie den Grundstein für ein entspanntes Leben im Ruhestand.
Eduard Österreicher, Ihr Versicherungsmakler
Planen Sie Ihre Altersvorsorge mit uns! Profitieren Sie von maßgeschneiderten Lösungen und fundiertem Expertenwissen, um Ihre Zukunft finanziell abzusichern. Starten Sie jetzt in ein entspanntes Morgen!
Die private Altersvorsorge schließt Ihre Rentenlücke im Ruhestand
Wer sich allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verläßt muss mit erheblichen finanziellen Einbußen im Ruhestand rechnen.
In unserem Beispiel handelt es sich um einen Arbeitnehmer, geboren 1980 mit einem monatlichen Nettoeinkommen von
2.000 EUR.
Die Altersrente kann bereits mit 63 Jahren bezofen werden. Hier ist aber mit erheblichen Einbußen – siehe hierzu auch die Grafik – zu rechnen.
Die Inflation ist in der Grafik nicht berücksichtigt. Bei einer angenommen Inflationsrate von 2% entspricht die angegebene Rentenleistung einer Kaufkraft von 1.058 EUR bzw. 899 EUR bei Rente mit 63.
Ihre Ansprüche können Sie ganz einfach durch Kkick berechnen.
Alterseinkünftegesetz
Die drei Schichten der Privaten Altersvorsorge
Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Deutschland regelt seit 2005 die Besteuerung von Renteneinkünften und soll eine gerechtere Verteilung der Steuerlast schaffen. Durch das Gesetz werden Altersvorsorgeprodukte in drei sogenannte „Schichten“ eingeteilt. Jede dieser Schichten verfolgt unterschiedliche Ziele und bietet individuelle steuerliche Vorteile.
Schicht 1
Umfasst die Basisversorgung, wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup-Rente. Beiträge zu diesen Vorsorgemaßnahmen können steuerlich abgesetzt werden, die Auszahlung wird jedoch im Rentenalter besteuert.
Schicht 2
Beinhaltet die Zusatzvorsorge, zu der die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zählen. Beide Modelle werden staatlich gefördert: Durch Zulagen oder steuerliche Vorteile während der Ansparphase. Auch hier werden die Auszahlungen im Ruhestand besteuert.
Schicht 3
Umfasst die private Vorsorge, wie Lebensversicherungen oder Investmentfonds. Diese Modelle bieten eine hohe Flexibilität und ermöglichen den Aufbau eines individuellen Vermögens. Im Gegensatz zu den ersten beiden Schichten erhalten diese Produkte keine direkte staatliche Förderung, bieten jedoch steuerliche Vergünstigungen auf Kapitalerträge.
Vorsorgeprodukte
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Berufsständische Versorgung
- Basisrente (Rürup-Rente)
Vorteile
- Beiträge können steuerlich abgesetzt werden
- Lebenslange Rente
Nachteile
- Kein Kapitalwahlrecht
- Eingeschränkte Flexibilität
Vorsorgeprodukte
- Riesterrente
- Betriebliche Altersversorgung
Vorteile
- Staatliche Zulagen
- Steuervergünstigungen
- Arbeitgeberbeteiligung zur betrieblichen Altersversorgung
Nachteile
- Teilweise eingeschränkte Verfügbarkeit
Vorsorgeprodukte
- Private Rentenversicherung – auch fondsgebunden
- Bank- und Fondsparpläne
Vorteile
- Hohe Flexibilität
- Freie Vererbbarkeit
- Steuerliche Vergünstigungen auf Kapitalerträge (Lebens- und Rentenversicherungen)
- Bei Rentenbezug nur Ertragsanteilsbesteuerung bei privaten Rentenversicherungen
Nachteile
- Keine staatliche Förderung