Beratungsfördererung der BAFA


Beratungsfördererung der BAFA

Das Corona-Virus hat durch seine Folgen und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen für viele Unternehmen existenzbedrohliche Auswirkungen erreicht. Viele Arbeitspläte sind dadurch gefährdet.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zum Schutz von Einrichtungen und Unternehmen, welche infolge der aktuellen Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, ein Sofortprogramm für entsprechende Beratung ins Leben gerufen.
So soll die aktuelle Situation und deren Folgen kontrollierbarer gemacht werden.

Was ist im Sofortprogramm der Beratungsförderung geregelt?

  • Betroffene Organisiationen und Unternehmen erhalten einen Zuschuss für Berqatungen in Höhe von 100% der jeweils in Rechnung gestellten Beratungskosten, bis maximal 4.000 EUR
  • Die Förderung wird direkt zwischen der Behörde und dem Beratungsunternehmen abgerechnet. Also keine Vorfinanzierung durch  das Unternehmen
  • Anträge auf Beratungsförderung können voraussichtlich bis Dezember 2020 gestellt werden (Stand: April 2020)

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Liquiditätssicherung Ihres Unternehmens
  • Gewährleistung Fortbestand der unternehmerischen Tätigkeit
  • Erhalt der Arbeitsplätze
  • Zeitersparnis nei der Umsetzung von Schutz- und Hygienemaßnahmen
  • Schutz vor Infektionen für Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sie möchten weitere Informationen oder eine Beratung zum Sofortprogramm?

Gerne nennen wir Ihnen auf Wunsch ein beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistetes Beratungsunternehmen.
Rufen Sie uns an – oder schreiben Sie uns.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, passen Sie gut aufeiander auf und bleiben Sie gesund!

Mit den besten Wünschen Ihr
Eduard Österreicher