Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet unverzichtbaren Versicherungsschutz für jeden Erwerbstätigen.
Es kann jeden treffen, unabhängig von Beruf und Alter, denn jeder Vierte scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann jeder Erwerbstätige bei Berufsunfähigkeit schnell an den Rand der finanziellen Existenz kommen.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist Ihr Einkommen bestmöglich geschützt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Jeder, der von seiner Arbeitskraft lebt, sollte entsprechende Vorsorge betreiben!
Eduard Österreicher, Ihr Versicherungsmakler
Die Absicherung der Arbeitskraft gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Die gesetzliche Rentenversicherung leistet für Jeden der nach 1961 geboren ist, lediglich eine Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit.
Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt
Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich sollte jeder, der von seiner Arbeitskraft lebt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben.
Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit:
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % berufsunfähig ist und seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren:
Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z. B. Risikolebensversicherung oder Pflegezusatzversicherung).
Für alle Erwerbstätigen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, leistet die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Erwerbsminderungsrente.
Hier wird lediglich geprüft, wie lange der Erwerbstätige pro Tag arbeiten kann. Unabhängig von Beruf und Stand, Ausbildung, Einkommen und Verfügbarkeit der Tätigkeit.
Bis zu 3 Stunden Arbeitsleistung pro Tag, wird eine Rentenhöhe von etwa 35% gewährt.
Zwischen 3 und 6 Stunden nur die Hälfte.
Über 6 Stunden wird keine Rentenleistung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezahlt.
2/3 aller EU-/BU-Rentenempfänger erhalten weniger als 750 EUR Rente pro Monat aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
In der Regel sind nachfolgende Ereignisse nicht versichert bzw. versicherbar.
Entscheidend ist hier die Antragsannahme und das Bedingungswerk des jeweiligen Anbieters.
- Liegt die Einschränkung unter 50% gegenüber einem Gesunden, so wird in der Regel keine Leistung bezahlt.
- Terror oder Kriegsereignisse sind vom Versicherungsschutz meistens ausgeschlossen.
- Vorsatz
- Bestehende Vorerkrankungen werden meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag.
Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz möglich.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert wird.
Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit.
Eine Krankentagegeldversicherung in Verbindung mit ihrer Berufsunfähigkeits-versicherung ist dringend zu empfehlen. Denn was auch immer die Ursache ist, nicht mehr arbeiten zu können, Sie müssen in jedem Fall mit einem Verdienstausfall rechnen.
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nur, wenn Sie tatsächlich berufsunfähig sind. Bei einer Arbeitsunfähigkeit besteht in der Regel kein Leistungsanspruch. Hier springt die Krankentageldversicherung ein.
Weiter zu empfehlen ist eine Schwere Krankheiten Absicherung (Dread Desease), eine Unfallversicherung und weitere Bausteine einer adäquaten Absicherung der Arbeitskraft.
Schadensbeispiele aus der Praxis
Stress in der Ausbildung
„Lehrjahre sind keine Herrenjahre“
Diesen Spruch muss sich Max jeden Tag gebetsmühlenartig anhören.
Er bekommt Aufgaben von höhergestellten Mitarbeitern oder dem Chef zugeteilt – meist ebenjene Tätigkeiten, auf die die anderen gerade keine Lust haben.
Zudem ist das Arbeitsleben für Max völlig neu und ungewohnt.
Der Stress löst bei ihm eine Depression aus. Schon seit mehreren Monaten kann Max nicht mehr zur Berufsschule gehen. Und auch in Zukunft ist noch unklar, ob er jemals seinen Abschluss erlangen wird.
Einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat er nicht.
Doch glücklicherweise erhält er aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente.
Schlaganfall
Lena verlässt die Uni-Vorlesung vorzeitig, da ihr starke Kopfschmerzen sehr zu schaffen machen.
Ihrer Mitbewohnerin fällt zudem auf, dass sich Lena nicht mehr normal artikulieren kann.
Zusammen fahren sie auf dem schnellsten Weg ins nächste Krankenhaus.
Dort diagnostizieren die Ärzte einen Schlaganfall.
Lena überlebt, hat aber seitdem mit dauerhaften Einschränkungen zu kämpfen.
Über zwei Jahre muss sie mithilfe einer Logopädie wieder das Sprechen lernen.
Für diese Zeit liegt ihr Studium auf Eis.
Hier springt ihre Berufsunfähigkeits-versicherung ein und zahlt die vereinbarte monatliche Rente.