Absicherung der Arbeitskraft

Absicherung der Arbeitskraft

Unverzichtbarer Existenzschutz für Erwerbstätige

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen die Grundlage, um den Lebensunterhalt für sich und die Familie zu gewährleisten.

Für den gößten Teil der Bevölkerung ist es wichtig, einer Arbeit nachgehen zu können, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Die Absicherung der Arbeitskraft gehört zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, denn sie sichert die Grundlage des täglichen Lebensunterhalts. Wer erwerbstätig ist, setzt oft darauf, bis zum Renteneintritt ohne Unterbrechung arbeiten zu können.
Doch die Realität sieht anders aus: Statistiken zeigen, jeder Vierte scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben aus – sei es durch Krankheit oder einen Unfall.
Dies führt nicht nur zu finanziellen Engpässen, sondern kann langfristig die Existenz bedrohen.

Ohne ein regelmäßiges Einkommen sind nicht nur alltägliche Ausgaben schwer zu bewältigen, auch der Lebensstandard und die finanzielle Zukunft geraten schnell in Gefahr.

Versicherungen

Guter Versicherungsschutz muss nicht teuer sein. Versicherungsbeiträge sind kalkulierbar – mögliche Schäden nicht.

Für den Fall einer verminderten Erwerbsfähigkeit leistet die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Grundversorgung. Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist existenziell notwendig.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie optimal für den Fall der Fälle abgesichert sind. Heute und in Zukunft!
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Weitere Informationen zur Absicherung der Arbeitskraft

+49 (8531) 310 50 50

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Ein kurzer Anruf genügt.

Beratungstermin buchen

Mit einem Klick können Sie hier einen Termin buchen.

Die private Absicherung der Arbeitskraft sichert Ihre Existenz

Absicherung der Arbeitskraft

Wer sich allein auf die gesetzliche Versorgung verläßt muss mit erheblichen finanziellen Einbußen bei Verlust der eigenen Arbeitskraft rechnen.

In unserem Beispiel handelt es sich um einen ledigen Arbeitnehmer, geboren 1980 mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.000 EUR.

Im Krankheitsfall übernimmt der Arbeitgeber für maximal 42 Tage die Lohnfortzahlung. Im Anschluss hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung des Krankengeldes. Hierbei entsteht eine monatliche Versorgungslücke von 432 EUR.

Die gesetzliche Rentenversicherung beinhaltet einen Rentenleistung bei verminderter Erwerbsfähigkeit. Die volle Erwerbsminderungsrente wird bei einer Arbeitsleistung von bis zu 3 Stunden täglich erbracht. Bei einer Arbeitsleistung von 3-6 Stunden wird die halbe Erwerbsminderung bezahlt.
Dabei spielt Ausbildung, Einkommen, Lebensstellung und auch Verfügbarkeit keine Rolle.

Eine Rente bei Berufsunfähigkeit sieht die gesetzliche Rentenversicherung – für alle nach 1961 Geborenen – nicht vor.

Versicherungsprodukte zur Absicherung der Arbeitskraft

Wege um eine optimale Absicherung zu gewährleisten

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist essenziell, um finanzielle Sicherheit im Ernstfall zu gewährleisten.
Unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Unfälle oder der Verlust wichtiger Fähigkeiten können das Berufsleben unerwartet beenden oder stark einschränken. Dabei sind die Risiken vielfältig, und die Absicherung sollte individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt sein.
Es gibt unterschiedliche Produkte, die für verschiedene Eventualitäten greifen – von der Absicherung bei Berufsunfähigkeit bis hin zum Schutz grundlegender Fähigkeiten oder bei Unfällen. So lässt sich für jeden Bedarf die passende Lösung finden.

Berufsunfähigkeit
Bleiben Sie finanziell unabhängig bei Berufsunfähigkeit.
Erwerbsunfähigkeit
Sichern Sie Ihr Einkommen, wenn Arbeiten nicht mehr möglich ist.
Grundfähigkeiten
Finanzielle Sicherheit bei Verlust von Grundfähigkeiten.
Schwere Krankheiten
Finanzieller Schutz bei Eintritt schwerer Erkrankungen.
Unfallversicherung
Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
Krankentagegeld
Einkommen - auch wenn die Lohnfortzahlung wegfällt.