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Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine alternative Form der Arbeitskraftabsicherung.

Es kann jeden treffen, unabhängig von Beruf und Alter, denn jeder Vierte scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.

Bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann man viele Wege einschlagen. Der Königsweg dabei ist und bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem umfangreichsten Versicherungsschutz.
Entsprechend wirkt sich dies vor allem bei körperlich Tätigen auf den Beitrag aus. Auch kann der reine Begriff „Berufsunfähigkeit“ zu abstrakt wirken – oder man kann sich bei der eigenen Tätigkeit einfach kein Szenario vorstellen, welches verhindert, weiterhin arbeiten zu können.

Die Grundfähigkeitsversicherung bietet einen einfach nachvollziehbaren Schutz, wenn Ihr Körper zu bestimmten Dingen nicht mehr in der Lage ist.
Dabei ist es egal ob der Verlust der Grundfähigkeiten durch Unfall oder Krankheit passiert.

Jeder, der von seiner Arbeitskraft lebt, sollte entsprechende Vorsorge betreiben!

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nur eine Grundversorgung und  leistet für Jeden der nach 1961 geboren ist, lediglich eine Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit.

Fragen zur Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist Personen zu empfehlen, die nach einer alternativen Form der Arbeitskraftabsicherung suchen.
Sei es das noch zu junge Alter (Stichwort „Kindervorsorge“!) oder die gesundheitliche Vorgeschichte, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich machen.
Speziell für körperlich tätige Personen kann es auch schlicht der günstigere Preis sein, der diese Form der Absicherung erschwinglich macht. Die konkret genannten Fähigkeiten, die abgesichert sind, erleichtern es manchem auch, sich den Leistungsfall überhaupt im eigenen Leben vorstellen zu können – manche Berufsbilder lassen sich „regulär“ auch gar nicht versichern. Für jeden, der bewusst oder als Folge der persönlichen Umstände auf umfangreicheren Schutz verzichten will, muss oder kann, ist die Grundfähigkeitsabsicherung eine gute Wahl.

Die finanziellen Folgen, die durch den Verlust von Grundfähigkeiten zu
erwarten sind, – egal ob Einkommensverlust, Kosten für Betreuung,
Haushaltshilfen etc. Je nach Tarif steht ein fest definierter Katalog von
abgesicherten Grundfähigkeiten fest. Je nach Tarif genügt eine oder
die Kombination aus mehreren dieser Fähigkeiten, um den Leistungsfall auszulösen.

Abgesichert werden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente, die für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird. Vereinzelte Anbieter ermöglichen auch eine lebenslange Vereinbarung. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.

ie Rentenhöhe ist grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers frei wählbar. Sie sollte so hoch gewählt werden, dass die
wirtschaftlichen Folgen eines Schadeneintritts ausreichend „aufgefangen“ werden können.

Die Grundfähigkeitsversicherung bietet normalerweise weltweiten Versicherungsschutz.

Der Versicherungsbeitrag ist in der Regel von folgenden Faktoren abhängig:
Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen.

Für alle Erwerbstätigen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, leistet die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Erwerbsminderungsrente.

Hier wird lediglich geprüft, wie lange der Erwerbstätige pro Tag arbeiten kann. Unabhängig von Beruf und Stand, Ausbildung, Einkommen und Verfügbarkeit der Tätigkeit.

Bis zu 3 Stunden Arbeitsleistung pro Tag, wird eine Rentenhöhe von etwa 35% gewährt.
Zwischen 3 und 6 Stunden nur die Hälfte.
Über 6 Stunden wird keine Rentenleistung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezahlt.

2/3 aller EU-/BU-Rentenempfänger erhalten weniger als 750 EUR Rente pro Monat aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

In der Regel sind nachfolgende Ereignisse nicht versichert bzw. versicherbar.
Entscheidend ist hier die Antragsannahme und das Bedingungswerk des jeweiligen Anbieters.

  • Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit
  • Terror oder Kriegsereignisse sind vom Versicherungsschutz meistens ausgeschlossen.
  • Vorsatz
  • Bestehende Vorerkrankungen werden meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag.

Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz möglich.

Eine Krankentagegeldversicherung ist dringend zu empfehlen. Denn was auch immer die Ursache ist, nicht mehr arbeiten zu können, Sie müssen in jedem Fall mit einem Verdienstausfall rechnen.

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.
Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Dieser Schutz endet nicht mit einem bestimmten Lebensalter, was besonders für das große Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter wichtig ist.

Und auch an eine Unfallversicherung sollte gedacht werden. Führt eine durch Unfall bedingte Invalidität zum Verlust einer der Grundfähigkeiten, kann mit der Grundfähigkeitsversicherung zwar die laufende finanzielle Belastung aufgefangen werden, bei nötigen Anschaffungen (z. B. entsprechend umgebauter Pkw) oder baulichen Änderungen am Haus werden schnell hohe Summen fällig, die auf
einmal beglichen werden müssen. Eine Unfallversicherung leistet entsprechend des Grads der Invalidität eine solche Summenentschädigung und stellt damit eine sehr gute Ergänzung zur Absicherung der Arbeitskraft dar – egal in welcher Form man diese wählt.

Schadensbeispiele aus der Praxis

Diabetesfolge

Als Folge einer erworbenen Diabetes erkrankt ein Mann an einer diabetischen Retinopathie, die letztlich zu seiner Erblindung führt.

Seine Grundfähigkeitsversicherung hatte er in jungen Jahren vor der Diagnose der Diabetes abgeschlossen.

Durch den Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten wird die Rentenzahlung ausgelöst.
Zumindest muss er sich nun keine finanziellen Sorgen machen.

Folgen körperlicher Arbeit

Ein Fliesenleger arbeitet seit seinem 16. Lebensjahr. Nach 35 Jahren im Beruf hat sein Körper unter den berufsspezifischen Arbeitsumständen arg gelitten.

Knie und Rücken schmerzen, so dass Arbeiten zur Qual wird und auch die Hände sind durch starke Athrose nur noch bedingt einsatzfähig.

Seine Grundfähigkeitsversicherung erkennt wegen der Fähigkeiten Stehen, Treppen steigen, Heben und Tragen seinen Leistungsanspruch an und erstattet in der Folge die vereinbarte monatliche Rente.

Multiple Sklerose

Bereits während der Ausbildung wird bei einer jungen Frau Multiple Sklerose diagnostiziert. Damit sind alle Türen für eine umfangreiche Arbeitskraftabsicherung verschlossen.

Ihre Eltern hatten glücklicherweise bereits zu ihrem Schuleintritt eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Diese leistet dann auch die vereinbarte Monatsrente, als der jungen Frau mit 26 Jahren durch einen weiteren Krankheitsschub die versicherten Fähigkeiten Autofahren können, Gehen, Treppensteigen und Stehen abhanden kommen.

Sturz von der Leiter

Ein Mann reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter.

Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken abwärts gelähmt.

Nicht mehr laufen zu können zählt zu den abgesicherten Grundfähigkeiten seines Vertrags.

Bis zum vereinbarten Vertragsende erhält er nun eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro, von der er größtenteils lebt.