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Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung - Unverzichtbare Absicherung für den Todesfall

Mit einer Risikolebensversicherung schützen Sie was Ihnen lieb und teuer ist.

Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit. Vieles andere rückt dabei in den Hintergrund.

Eine Risikolebensversicherung mildert die finanziellen Folgen, damit in dieser schwierigen Zeit nicht auch noch existenzielle Sorgen dazu kommen.
Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter.

Kosten für die Lebenshaltung, Kredite oder ein Baudarlehen, finanzielle Verpflichtungen sollten nicht auf den Schultern von Hinterbliebenen lasten.

Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Hinterbliebenen oder Geschäftspartner optimal absichern.

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Risikolebensversicherung erklärt

Fragen zur Hausratversicherung

Versichert ist der gesamte Hausrat, der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung.

Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände
sowie Wertsachen und Bargeld.

Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung mitversichert.

Die Standarddeckung einer Hausratversicherung umfasst:

• Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
• Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
Leitungswasser
• Sturm / Hagel

Folgende Erweiterungen sind möglich:

• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
• Glasbruch
• Fahrraddiebstahl
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert.

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

• Vorsatz
• Krieg
• Kernenergie

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

• Schäden an Hausrat von Untermietern
• Feuerversicherung: Sengschäden, Überstrom, Induktion
• Einbruchdiebstahl / Raub: Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)
Leitungswasser: Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm
• Sturm / Hagel: Sturmflut, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
• Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen
Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

 

Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).

Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen.

Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden.

Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung (Unterversicherungsverzicht).

Wünscht der Versicherungsnehmer keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden.
Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung.

Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen und Antiquitäten kann dies eine empfehlenswerte Lösung darstellen.

Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert wird.
Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung.

• Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
• Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
• Entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten, Bewegungsund Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
• Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten, sowie Fahrraddiebstahlschäden ersetzt.

Schadensbeispiele aus der Praxis

Blitzeinschlag

Während eines schweren Gewitters schlug ein Blitz in das Dach eines Einfamilienhauses ein.

Das so entstandene Feuer breitete sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu alle Habe der Bewohner.
Was das Feuer verschonte, wurde durch Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht.
Die Familie stand vor dem Nichts. Der Gesamtschaden wurde auf 150.000 € geschätzt.

Rohrbruch

Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung brach wegen fortgeschrittener Korrosion.

Das Wasser ergoss sich von der Decke auf
mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung.
Dabei wurden die Schränke und die darin befindlichen elektronischen Geräte (Tablet-PC, Fotoapparat, Drucker, Scanner) beschädigt.

Der Schaden wurde auf 3.000 € geschätzt.

Blitzeinschlag

Während eines schweren Gewitters schlug ein Blitz in das Dach eines Einfamilienhauses ein.

Das so entstandene Feuer breitete sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu alle Habe der Bewohner.
Was das Feuer verschonte, wurde durch Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht.
Die Familie stand vor dem Nichts. Der Gesamtschaden wurde auf 150.000 € geschätzt.

Rohrbruch

Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung brach wegen fortgeschrittener Korrosion.

Das Wasser ergoss sich von der Decke auf
mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung.
Dabei wurden die Schränke und die darin befindlichen elektronischen Geräte (Tablet-PC, Fotoapparat, Drucker, Scanner) beschädigt.

Der Schaden wurde auf 3.000 € geschätzt.