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Unbenannte Gefahren

Unbenannte Gefahren

Unbenannte Gefahren beziehen sich auf Schäden oder Risiken, die in einer Versicherungspolice nicht ausdrücklich genannt oder abgedeckt sind.

Sie spielen eine wichtige Rolle in verschiedenen Versicherungsbereichen, einschließlich der Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und gewerblichen Versicherungen.

In der Hausratversicherung bezieht sich der Begriff „unbenannte Gefahren“ auf Schäden oder Verluste, die nicht explizit in der Versicherungspolice aufgeführt sind.
Typischerweise deckt eine Hausratversicherung Schäden durch bestimmte benannte Gefahren ab, wie beispielsweise Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasserschäden. Unbenannte Gefahren hingegen beziehen sich auf Risiken, die nicht spezifisch aufgeführt sind, aber dennoch Schäden verursachen können.
Eine umfassendere Hausratversicherung kann auch diese Risiken abdecken, was bedeutet, dass Schäden durch alle Risiken versichert sind, außer denen, die ausdrücklich ausgeschlossen sind.

In der Wohngebäudeversicherung bezieht sich der Begriff „unbenannte Gefahren“ auf Schäden an einem Gebäude, die nicht ausdrücklich in der Versicherungspolice aufgeführt sind.
Eine Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden durch benannte Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser ab.
Eine umfassendere Wohngebäudeversicherung, oft als „Allgefahrenversicherung“ bezeichnet, deckt in der Regel alle Gefahren ab, es sei denn, sie werden explizit ausgeschlossen.

Bei gewerblichen Versicherungen, wie beispielsweise Betriebsunterbrechungsversicherungen oder Geschäfts-Inhaltsversicherung, bezieht sich der Begriff „unbenannte Gefahren“ auf Risiken, die nicht spezifisch in der Versicherungspolice aufgeführt sind.