Unbenannte Gefahren
Unbenannte Gefahren
Als unbenannte Gefahren werden die nicht benannten Gefahren für das Gebäude bezeichnet, welche weder in die Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) eingestuft werden noch durch gesonderte kostenpflichtige Bausteine (bspw. Elementar und Gebäudeverglasungsbruch) explizit vereinbart werden können. Schäden, die im Rahmen der Versicherungsbedingungen explizit ausgeschlossen sind, bleiben dies auch.