Versicherungslexikon

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Folgeereignistheorie

Folgeereignistheorie Die Folgeereignistheorie ist ein wichtiger Grundsatz in der Rechtsschutzversicherung, der sicherstellt, dass der Versicherungsnehmer umfassend geschützt ist. Sie besagt, dass ein Versicherungsfall nicht nur das unmittelbare Ereignis umfasst, sondern auch alle daraus resultierenden Folgen.In

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