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Musikinstrumentenversicherung

Mit einer Musikinstrumentenversicherung haben Sie Schutz wo immer Sie spielen

Zu seinen Instrumenten baut ein Musiker oft eine besondere Beziehung auf. Grund genug über einen besonderen Versicherungsschutz dafür nachzudenken.

Nach Hochrechnungen gibt es etwa 27 Millionen Bürger in Deutschland, die ein Musikinstrument spielen. Davon dürfte gut ein Drittel Mitglied eines Musikvereins, einer Band oder eines Ensembles sein. Darunter finden sich auch Berufsmusiker.

Mit zunehmendem Können steigen auch die Ansprüche an das Instrument. So kommen auch bei reinen Hobbymusikern schnell hohe Werte zusammen.

Fragen zur Musikinstrumentenversicherung

Diese Versicherungssparte ist für jeden geeignet, der ein Musikinstrument oder entsprechendes Zubehör besitzt und es bestmöglich gegen Schäden absichern möchte.

Versichert sind die einzeln im Versicherungsschein aufgeführten Musikinstrumente und sonstigen Sachen wie zum Beispiel  Verstärker, Effektgeräte, Lautsprecher.

Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.

Insbesondere durch folgende Gefahren:

  • Brand, Blitzschlag
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl
  • Transportmittelunfall
  • Leitungswasser
  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • und viele weiter, im Versicherungsschein genannte Gefahren

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Terror
  • Streik, Aussperrung, innere Unruhen
  • Beschlagnahmung
  • Kernenergie
  • Diebstahl aus Anhängern
  • Innere Schäden und Defekte

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach gewähltem Anbieter und Tarif kann es zu Abweichungen in den Ausschlüssen kommen.

Versicherungsschutz besteht während des Mitführens der versicherten Musikinstrumente und Sachen. Ebenso bei Aufbewahrung in Räumen eines bewohnten Gebäudes (Wohnung des Kunden), geeigneten, verschlossenen Räumen (zum Beispiel Proberaum), Übergabe an ein Beförderungsunternehmen oder bei einer Gepäckaufbewahrung.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert der zu versichernden Sachen.

Erstattet werden die Kosten einer möglichen Reparatur maximal in der Regel der Zeitwert. Bei „Meisterinstrumenten“ wird der gemeine Wert angesetzt.

Schadensbeispiele aus der Praxis

Musikschüler

Das Streichensemble einer Musikschule wird von einer Partnerschule in Prag eingeladen. Ein Höhepunkt des Besuchs ist ein Vorspiel auf der Karlsbrücke. Tanja S. ist als Violinistin Teil des Ensembles. Als sie sich zwischen zwei Stücken die Nase putzen muss, legt sie etwas unachtsam ihr Instrument auf der Brüstung der Brücke ab. Sie stößt an die Geige, die daraufhin in die Moldau fällt. Das Instrument kann zwar gefunden werden, nach dem Trocknen ist das Instrument aber derart verzogen, dass es nicht mehr gespielt werden kann. Eine Reparatur ist nicht möglich. Die Violine kostete neu 1.249 Euro.

Rockband hat Verkehrsunfall

Eine Rockband fährt Mitte Dezember nachts von einem Auftritt heim. Zwei Musiker fahren separat im Transporter der Band, in dem das Equipment transportiert wird. Sie durchqueren ein Waldstück, als das Heck des Wagens aufgrund von Glätte plötzlich ausbricht. Der Wagen kommt ins Schleudern und landet im Wald. Die Ladefläche des Transporters ist hälftig von einem Baum eingedellt. Instrumente, Mikrophone, Effektgeräte - ein großer Teil der Ausrüstung ist zerstört oder beschädigt. Der Gesamtschaden beträgt fast 8.000 Euro.

Blaskappelle

Sebastian W. spielt bereits seit Jahren in der Blaskapelle seines Heimatorts. Er gönnt sich ein neues Melton MW-T23 Tenor-Horn für 3.049 €, das er zu einem Musikfest mitnimmt. Gegen Abend verladen die Musiker ihre Instrumente wieder in einen Bus. Musikerfrauen und der Fahrer sind ständig in der Nähe des Fahrzeugs. Dennoch gelingt es einem Passanten, unbemerkt das teure Horn zu stehlen. Der Dieb kann nicht ermittelt werden.

Gitarrensammler

Peter B. sammelt E-Gitarren. Fast 20 Signature-Modelle von Gibson zieren die Wände seiner Wohnung. In der Wohnung unter ihm kommt es in der Nacht zu einem Brand, der auch auf seine Wohnung übergreift. Drei seiner Gitarren werden extrem stark beschädigt. Der Schadenverursacher hat keine Haftpflichtversicherung und als Student keine nennenswerten finanziellen Mittel, um den Schaden zu ersetzen. Da B. keine Versicherungen hat, wird er die Reparaturkosten selbst tragen müssen.