Unfallversicherung

Die Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls

Weil das Leben nicht in Watte gepackt ist, passieren jedes Jahr knapp 10 Millionen Unfälle in Deutschland. Menschen erleiden Verletzungen oder kommen dabei ums Leben.

Dabei lauern die meisten Unfallgefahren nicht in der Arbeit oder im Verkehr. Etwa 75% aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit oder im Haushalt. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet also in drei Viertel aller Fälle keinen Versicherungsschutz.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich bei Unfällen auf dem Schulweg, im Beruf oder auf dem direkten Weg zur Arbeit und wieder nach Hause.

Eine private Unfallversicherung ist also gerade deswegen so wichtig. Schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls auch während der Freizeit, dort wo nötig auch in Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Unfallversicherung in Kürze erklärt

Die private Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie rund um die Uhr und auf der ganzen Welt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

Die am Markt angebotenen Produkte unterscheiden sich sehr stark in Preis und Leistung.

Achten Sie auf eine ausreichend hohe Entschädigungssumme bei Invalidität. Wichtig hierbei ist die zu Grunde gelegte Gliedertaxe und die vereinbarte Progressionsstaffel.
Die Leistung wird in Abhängigkeit dieser Faktoren im Falle des Falles erbracht.

Empfohlen wird eine Invaliditätsleistung in Höhe des 4 -6 fachen Jahreseinkommens und sollte einen Betrag von 100.000 EUR nicht unterschreiten.

Schützen Sie sich und Ihre Familie vor den existenzbedrohenden, finanziellen Folgen eines Unfalls.
Mit unserem Tarifrechner können Sie den für Sie passenden Tarif ermitteln, Leistungen vergleichen und den gewünschten Versicherungsschutz beantragen.

Für Fragen stehen Ihnen mein Team und ich gerne zur Verfügung.

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und sich und die Familie optimal vor den finanziellen Folgen eines Unfalls absichern.

Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer möglichen Invalidität durch Unfall.

Erweitern Sie den Versicherungsschutz mit den von Ihnen gewünschten Leistungen wie verbesserte Gliedertaxe, Schutz bei Zecken- oder Tierbiss, sowie Infektionen.

Die einzelnen Anbieter unterscheiden sich enorm in Preis und Leistung.

Unfallversicherung im Überblick

Die Unfallversicherung ist grundsätzlich für Jedermann zu empfehlen.

Die Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person unfreiwillig durch ein plötzlich, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz rund um die Uhr und weltweit. Unabhängig davon, ob der Unfall in der Freizeit oder während der Ausübung des Berufes passiert.

  • Invaliditätsleistung
    Hierbei handelt es sich um das Kernstück jeder Unfallversicherung und beinhaltet eine Kapitalzahlung, abhängig vom Invaliditätsgrad (Schwere der Behinderung). Als Bemessungsgrundlage dient die sogenannte Gliedertaxe und die Höhe der vereinbarten Progression bzw. Mehrleistung. Diese legen fest, wie hoch die Entschädigung (z.B. bei Verlust eines Körperteils) ist.
  • Todesfallleistung
    Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Frist, so wird die vereinbarte Todesfallsumme ausbezahlt.
  • Unfallrente
    Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meistens 50%) wird eine lebenslange Rente geleistet.
  • Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
    Für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes wird Krankenhaustagegeld erstattet.
    Nach der Entlassung wird Genesungsgeld bezahlt. Dieses richtet sich nach der Dauer des Klinikaufenthaltes und ist in der Regel maximiert.
  • Unfall-Krankentagegeld
    Liegt nach dem Unfall eine längere Arbeitsunfähigkeit vor, wird vom Arbeitgeber maximal für sechs Wochen das Gehalt weiterbezahlt. Ab der siebten Woche erhalten Sie von der Krankenkasse das wesentlich niedrigere Krankengeld. Das Unfall-Tagegeld soll diese Lücke ausgleichen.
  • Viele weitere Leistungen wie z.B. Übergangsleistung, kosmetische Operationen, Bergungskosten oder Schmerzensgeld.

Die Aufzählung ist keinesfalls vollständig, da sich der Markt hier ständig verändert. Je nach Versicherungsunternehmen und Tarif sind weitere Zusatzbausteine möglich.

Alle im Versicherungsschein benannten Personen.

Typische Ausschlüsse in der Unfallversicherung sind, abhängig vom gewählten Tarif und Gesellschaft:

  • Unfälle im Zusammenhang mit der aktiven Teilnahme an Straftaten.
  • Unfälle durch Kernenergie, innere Unruhen oder Krieg.
  • Vorsätzliche Verstümmelung oder Selbsttötung.
  • Unfälle wegen aktiver Teilnahme an Auto- oder Motorradrennen.
  • Bauch- und Unterleibsbrüche durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung.
  • Unfälle in Folge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder Herzinfarkt.

Je nach gewähltem Tarif können die aufgeführten Ausschlüsse (Standardbedingungen) trotzdem versichert oder versicherbar sein. Sie dienen lediglich der Orientierung.

Die Unfallversicherung schützt weltweit und rund um die Uhr.

Wir empfehlen Ihnen eine Invaliditätsleistung in Höhe des 4 -6 fachen Jahreseinkommens und sollte einen Betrag von 100.000 EUR nicht unterschreiten.

Dieser Punkt wirft im Beratungsgespräch immer wieder Fragen auf: Die Auswirkungen der Progression auf die Höhe der Leistungen, die bei Invalidität uns der Unfallversicherung zu erstatten ist.

Die Höhe der Invaliditätsleistung ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig:

  • Höhe der vereinbarten Invaliditätssumme (Grundsumme)
  • Höhe des Invaliditätsgrades (abhängig von der Verletzung und der gewählten Gliedertaxe)
  • der vereinbarten Progression

Der Grad der körperlichen Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad) wird in der vereinbarten Gliedertaxe geregelt (Hier sind ganz erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Gesellschaften und Tarifen möglich).
Nahezu jedem Körperteil wird ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet. Dieser wird angesetzt, wenn dieses Körperteil voll funktionsunfähig oder weg ist.
Ist das Körperteil noch teilweise funktionsfähig, oder ist nicht in der Gliedertaxe gelistet, so entscheidet ein Arzt über den möglichen Invaliditätsgrad.

Bei der Progression greift ab einem bestimmten Invaliditätsgrad das Mehrleistungsprinzip. Das bedeutet, die Versicherungssumme wird ab diesem Grad zur Erstattungsberechnung angehoben.
Wie sich dies auswirkt, möchte ich an diesem Beispiel erläutern:

Vereinbarte Grundinvaliditätssumme 100.000 EUR. Vollständiger Verlust der Sehkraft auf einem Auge (50% Invalidität gemäß Standard Unfall-Versicherungsbedingen).

Keine Progression
50% Erstattung aus der Invaliditätssumme.
Auszahlung 50.000 EUR

Progression mit 350%
Die ersten 25% Invalidität werden auf Basis der Grundinvaliditätssumme erstattet, die nächsten 25% (also auf insgesamt 50%) auf Basis der dreifachen Grundsumme.
Auszahlung 100.000 EUR.

Progression mit 500%
Die ersten 25% Invalidität werden auf Basis der Grundinvaliditätssumme erstattet, die nächsten 25% (also auf insgesamt 50%) auf Basis der fünffachen Grundsumme.
Auszahlung 150.000 EUR.

Die Progressionsverläufe sind hier nur beispielhaft dargestellt und können je nach Tarif und Bedingungswerk erheblich abweichen.

Melden Sie den Schaden umgehend bei uns oder der betreffenden Gesellschaft.

Schadensbeispiele zur Unfallversicherung

Herr S. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits
die nicht voll übernommenen Kosten der Reha belasteten den Geldbeutel der Familie. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind Umbaumaßnahmen in und am Haus der Familie dringend erforderlich. Für die Anbringung einer Rollstuhlrampe, die Verbreiterung von Türzargen und die Installation eines Treppenlifts werden 40.000,– Euro veranschlagt. Für die Anschaffung eines Pkw, der einen auf seine Behinderung abgestimmten Umbau genoss, müssen nochmals 35.000,– Euro eingeplant werden.

Da die Familie keine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht. Glücklicherweise kann er seinen Beruf als Programmierer auch im Rollstuhl weiterhin ausüben.

Bei der Talfahrt stürzte unsere Kundin schwer. Dabei zog sie sich einen komplizierten Bruch am rechten Knöchel zu und musste mit der Bergrettung ins Tal gebracht werden.
Die Bergungskosten wurden von der Unfallversicherung komplett übernommen. Für den Knochenbruch erhielt die Kundin ein Schmerzensgeld und für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes wurde ein entsprechendes Krankenhaustagegeld von der Unfallversicherung erstattet. Einen dauerhaften Schaden erlitt die Kundin zum Glück nicht.

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