Krankentagegeld

Krankentagegeldversicherung – zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte

Es kann jeden treffen, unabhängig von Beruf und Alter – die Krankentagegeldversicherung schützt Sie vor finanziellen einbußen.

Mit einer Krankenversicherung sorgen Sie dafür, dass Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall möglichst schnell wieder auf die Beine kommen. Doch eine längere Arbeitsunfähigkeit bedeutet fast immer auch finanzielle Einbußen. Daher ist es wichtig vorzusorgen.

Ohne Einkommen kein Auskommen.

Sichern Sie Ihren Lebensstandard mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab. Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes bei der Krankenzusatzversicherung ist entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls.

Sparten der Krankenversicherung

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle eines Unfalls oder in Folge von Krankheit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu einschneidenden Veränderungen des täglichen Lebens führt.

Die gesetzliche Versicherung stellt nur eine Grundversorgung dar, die meistens nicht ausreicht.

Der gewohnte Lebensstandard kann in aller Regel nicht aufrecht erhalten werden.

Sichern Sie Ihre wirtschaftliche Existenz mit entsprechender Vorsorge.
Mit unserem Tarifrechner können Sie die benötigte Versicherungssumme ermitteln, Leistungen vergleichen und den gewünschten Versicherungsschutz beantragen.

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Schützen Sie sich bestmöglich für den Fall eines Verdienstausfalls ab, denn jeder kann betroffen sein.

Achten Sie auf umfassende Versicherungsleistungen.

Die einzelnen Anbieter unterscheiden sich enorm in Preis und Leistung.

Krankentagegeld im Überblick

Eine Krankenzusatzversicherung – Krankentagegeld kann nur von Personen abgeschlossen werden, die auch ein Arbeitseinkommen haben. Außerdem ist nur eine Absicherung maximal in Höhe des tatsächlichen Einkommmensausfalles möglich.

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld.
Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem
aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch
liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens. Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2021: 4.837,50 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte
Krankengeld im Verhältnis noch niedriger.
Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes
die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird.
Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70 % / 90 % Regel angewandt.

Schadensbeispiele aus der Praxis

Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 3.000 € bzw. 1.800 € netto wird für längere Zeit arbeitsunfähig. Ab der siebten Woche erhält sie ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse in Höhe von etwa        1.620 € im Monat. Nach Abzug der Sozialabgaben fehlen ihr damit jeden Monat etwa 375 €. Das zusätzlich bei der Privaten Krankenversicherung abgeschlossene Krankentagegeld von 15 € pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ersetzt diesen Verdienstausfall.

Ein leitender Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 6.000 € bzw. 3.400 € netto kann als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter ab der siebten Woche mit einem Krankengeld von etwa 2.690€ rechnen. Nach Abzug der Sozialabgaben fehlen ihm damit jeden Monat rund      710 €. Das bei der Privaten Krankenversicherung zusätzlich abgeschlossene Krankentagegeld von 25 € pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gleicht diesen Verdienstausfall aus.

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