Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt bei Totalausfall der Arbeitskraft

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Hierbei hat der ausgeübte Beruf keinen Einfluss auf eine mögliche Leistung.

Wer erwerbsunfähig wird, muss in der Regel einen enormen Einkommensverlust hinnehmen. Die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente reichen meistens nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Erwerbsunfähigkeit bedeutet, auf Dauer keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen zu können. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nur eine Grundversorgung.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet keine gleichwertige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Leistungsübersicht Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte Ihnen im Leistungsfall möglichst lange eine monatliche Rente ausbezahlen. Um eine Versorgungslücke zwischen Leistungsende und Renteneintritt zu vermeiden, sollte die Leistungszeit idealerweise bis zum 67. Lebensjahr reichen. Manche Tarife werden dadurch teurer, trotzdem sollten Sie versuchen, die Absicherung bis zum Rentenalter festzulegen.

Die am Markt angebotenen Produkte unterscheiden sich stark in Preis und Leistung – ein Vergleich lohnt sich.

Empfohlen wird eine Invaliditätsleistung in Höhe des 4 -6 fachen Jahreseinkommens und sollte einen Betrag von 100.000 EUR nicht unterschreiten.

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Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Überblick

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist ratsam für Risikoberufe, die eventuell bei der Prüfung für die Berufsunfähigkeitsversicherung durchgefallen sind. Außerdem haben Personen mit Vorerkrankungen hier mehr Chancen eine Absicherung zu bekommen um am Ende nicht mit leeren Händen dazustehen. Berufseinsteiger erfüllen die Voraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aufgrund weniger Berufsjahre oft nicht, daher sollten sie selbst vorsorgen.

Berufsunfähig ist grundsätzlich wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund einer Krankheit oder altersbedingtem Kräftemangel für mehr als sechs Monate nicht mehr vollumfänglich ausüben kann.

Erwerbsunfähig ist hingegen jeder, der keinerlei Einkommen aus einem regelmäßigen und dauerhaften Arbeitsverhältnis generieren kann, der Zeitraum ist hierbei bedeutungslos.

Um eine Versorgungslücke vorzubeugen, sollte das Leistungsende mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter übereinstimmen. Im ein oder anderen Fall wird der Tarif zwar teurer, trotzdem sollten Sie aber versuchen sich an dieser Laufzeit zu orientieren.

Wählen Sie einen Tarif mit Beitragsdynamik, erhöhen sich Ihre Beitragszahlungen jedes Jahr um einen Festgelegten Prozentsatz. Dadurch steigt gleichzeitig Ihr Rentenanspruch. Falls der Ernstfall eintritt und Sie erwerbsunfähig werden, sind Rentenzahlungen und steigender Lebensstandard auf einem Niveau bzw. wird so ein etwaiger Inflationsverlust ausgeglichen.

Wenn der Versicherungsnehmer nach Vertragsabschluss in einen risikoreicheren Beruf wechselt oder gefährliche Hobbys hinzukommen, besteht bei manchen Versicherern eine Anzeigepflicht.

Schadensbeispiele zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Lehrerin ist an einer hochgradig erosiven rheumatoiden Arthritis erkrankt, die rasch Fortschritt und sämtliche Gelenke befiel. Folglich wurden ihre Gelenke stark beeinträchtigt und sie wurde in ihrer Bewegung stark eingeschränkt. Trotz zahlreicher Operationen und umfangreicher Behandlungen konnte keine Besserung erzielt werden. Da sie zu Beginn ihres Studiums eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte, erhält sie jetzt eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente.

Ein Dachdecker fällt von einem Dach und ist nach dem Unfall aufgrund einer Lendenwirbelverletzung und einem Nervenschaden nicht mehr in der Lage einen Gegenstand zu halten oder schwer zu heben, auch sonst kommt leider keinerlei weitere Tätigkeit für ihn in Frage. Hier greift zum Glück die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

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