Risikolebensversicherung – Unverzichtbare Absicherung für den Todesfall
Eine Risikolebensversicherung mildert die finanziellen Folgen, damit in dieser schwierigen Zeit nicht auch noch existenzielle Sorgen dazu kommen.
Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter.
Kosten für die Lebenshaltung, Kredite oder ein Baudarlehen, finanzielle Verpflichtungen sollten nicht auf den Schultern von Hinterbliebenen lasten.
Sichern Sie die wirtschaftliche Existenz Ihrer Angehörigen mit entsprechender Vorsorge ab. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Hinterbliebenen oder Geschäftspartner optimal absichern.
Risikolebensversicherung verständlich erklärt
Sorgen Sie vor – rechtzeitig
Die Unterstützung durch den Staat reicht nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Achten Sie auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme.
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Risikolebensversicherung im Überblick
Wer braucht eine Risikolebensversicherung?
Grundsätzlich sollte sich jeder überlegen wie er die Hinterbliebenen absichern kann. Risikolebensversicherungen sind umso wichtiger, je höher die finanzielle Belastung durch den Wegfall eines Einkommens ist – sei es, weil ein Kredit abzubezahlen ist, oder weil Kinder zu versorgen sind.
Wann sollte man eine Risikolebensversicherung abschließen?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Man nehme drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter – je nachdem, ob nur der Partner oder auch Kinder Versicherungsschutz erhalten sollen – und addiere die Höhe finanzieller Verpflichtungen: So erhält man einen passenden Richtwert für die Summe, die die Angehörigen im Todesfall erhalten sollen.
Ein Rechenbeispiel: Ein Angestellter mit 40.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen sollte mit einer Versicherungssumme zwischen 120.000 Euro und 200.000 Euro kalkulieren. Falls noch ein Kredit über 50.000 Euro abgezahlt wird, sollte die Versicherungssumme auf 170.000 Euro bzw. 250.000 Euro erhöht werden. Auch zukünftig geplante Kredite oder andere Verpflichtungen und deren Laufzeiten können für die richtig bemessene Todesfallsumme eine Rolle spielen.
Muss die Auszahlung versteuert werden?
Hat der Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf den eigenen Namen und auf sich als versicherte Person abgeschlossen, wird die Versicherungssumme im Todesfall an den Begünstigten gezahlt. Begünstigter kann beispielsweise der Ehepartner sein. Einkommensteuerpflichtig ist die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung nicht.
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